Was gehört zu den Nicht-CO2-Effekten?
KONDENSSTREIFEN
Künstliche Wolken, die aus den Abgasen von Flugzeugen entstehen.
Sie absorbieren einen Teil der von der Erde abgestrahlten Wärme (Infrarotstrahlung) und tragen so zur Erwärmung der Erde bei.
Je mehr Kondensstreifen, desto mehr Wärme bleibt auf der Erde.
STICKOXIDE
Führen kurzfristig zur Bildung von Ozon, welches wiederum als Treibhausgas die Klimaerwärmung verstärkt.
Zwar wirken Stickoxide auch kühlend (durch Aerosolbildung und Abbau des Treibhausgases Methan), jedoch überwiegt die Erwärmungswirkung deutlich.
WEITERE BESTANDTEILE
Durch den Luftverkehr erzeugte Schadstoffe wie Ruß, Wasserdampf oder Sulfate
Wirken sich ebenfalls auf das Klima aus, wenn auch in geringerem Maß.
Ruß fördern beispielsweise die Bildung von Kondensstreifen.
Bei der Kompensation der durch die Reise oder den Flug verursachten Emissionen sollten in jedem Fall auch die Nicht-CO2-Effekte berücksichtigt werden!
Das Beispiel Kondensstreifen
Flugzeugtriebwerke stoßen Rußpartikel aus, an die sich kleine, kühle Wassertropfen heften und dabei zu Eiskristallen gefrieren und so als Kondensstreifen am Himmel sichtbar werden. Kondensstreifen bestehen also einfach gesagt aus Eiskristallen und sind meist in Höhen von 8 bis 12 km zu sehen.
Wenn es feucht-kalt ist, können die Kondensstreifen über mehrere Stunden sichtbar sein und entwickeln sich zu sogenannten Cirrus-Wolken, die bis zu 20 km breit sind und je nach Sonnenstand und Untergrund lokal betrachtet eine wärmende oder kühlende Wirkung haben.
Zahlreiche Studien zeigen jedoch, dass global betrachtet, die wärmende Wirkung überwiegt, da die Cirrus-Wolken öfter die Infrarotstrahlung auf der Erde halten.
Die Wissenschaft geht davon aus, dass nur etwa 2% der Flüge für mehr als 80% der wärmenden Effekte durch die Kondensstreifen verantwortlich sind.
Darüber hinaus spielen auch das Wetter, die Flugroute, die Tageszeit und die eingesetzten Triebwerke eine Rolle bei der Entstehung von Nicht-CO2-Effekten.
Quellen: atmosfair, Germanwatch e.V., Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL